Freispruch im Zugspitzlauf-Prozess - Richter: Teilnehmer haben sich selbst gefährdet
Marathon 2010, PresseDer Veranstalter des Zugspitz-Laufes 2008 ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sah am Dienstag keine Anhaltspunkte dafür, dass der 54-jährige Peter Krinninger den Tod von zwei Teilnehmern verursachte und sich neun Sportler bei dem Berglauf durch sein Verschulden verletzten.
Nach einem Wettersturz mit Schnee und Wind waren am 13. Juli 2008 bei dem Lauf auf Deutschlands höchsten Berg (2962 Meter) zwei Männer im Alter von 41 und 45 Jahren trotz Wiederbelebungsversuchen an Unterkühlung und Erschöpfung gestorben. Kurz vor dem Ziel waren die nur mit Shirt und kurzer Hose bekleideten Läufer aus Witten in Nordrhein-Westfalen und Ellwangen in Baden-Württemberg steifgefroren und völlig erschöpft zusammengebrochen. Der Zugspitz-Lauf über eine Höhendistanz von mehr als 2200 Metern und eine Gesamtstrecke von 16,1 Kilometern gilt als extrem schwierig.
Richter Paul Pfluger begründete den Freispruch damit, dass Krinninger die Läufer zutreffend über das Wetter auf der Zugspitze und auch über die Schneefallgrenze bis 2400 Metern informiert habe. „Die Verstorbenen und Verletzten haben sich eigenverantwortlich selbst gefährdet“, sagte der Richter. Einige der Verletzten hätten sich nicht an die Regeln des Veranstalters gehalten, andere seien trotz eisiger Kälte aus sportlichem Ehrgeiz weitergelaufen.
Prozessbeobachter werteten den glatten Freispruch als schallende Ohrfeige für die Anklagebehörde. Staatsanwältin Kristina von Ehrenstein hatte in ihrem Plädoyer den schon im Strafbefehl erhobenen Vorwurf der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen aufrechterhalten. „Je größer die Gefahr, desto größer die Aufklärungspflicht“, hielt sie dem Veranstalter vor. Auch die Höhe der Geldstrafe von 13 500 Euro wiederholte sie vor Gericht. Nach dem Freispruch ließ von Ehrenstein offen, ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird.
Krinninger äußerte sich nach dem Freispruch erleichtert. Er wiederholte sein schon zu Prozessbeginn geäußertes Bedauern über die Geschehnisse an jenem 13. Juli. Das Urteil wertete er als „Sieg für den Sport“. Derartige Veranstaltungen seien nach dem Strafbefehl stark gefährdet gewesen.
Main Post 1.12.2009
01.12.2009




